141302
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52 BKat
Vorschläge
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Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg.
25 €
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg und behinderten +) dadurch Andere.
40 €