141198
Sie passten auf einem <gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/ getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 146a BKat