141187
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 143 BKat
Vorschläge
141187
141188
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
20 €
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und behinderten +) dadurch Andere.
25 €
141189
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und gefährdeten +) dadurch Andere.
30 €
141190
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall.
35 €