Tatbestandskatalog

141166

Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.

50 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.3 BKat

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