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Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.
240 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 135 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
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Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.
240 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen und gefährdeten +) dieses.
280 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß
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Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. Es kam zum Unfall.
320 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß