137642
Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Dauerlichtzeichen rote gekreuzte Schrägbalken.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.