137632
Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen.
120 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 133.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.