137624
Sie missachteten als <Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs> das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
100 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a.3 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.