Tatbestandskatalog

137618

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

200 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

In der App öffnen