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Sie trugen bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen und Absperrungen keine auffällige Warnkleidung.
5 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 35 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 127 BKat
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