135000
Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat