132606
Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr <gefährdet/erschwert> werden konnte.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 123 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.