Tatbestandskatalog

131108

Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und gefährdeten +) dadurch Andere.

20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 31 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 120a.2 BKat; § 19 OWiG

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Vorschläge

131106
Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht.
10 €
131107
Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und behinderten +) dadurch Andere.
15 €
131108
Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht und gefährdeten +) dadurch Andere.
20 €
131006
Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht. Es kam zum Unfall.
35 €