130624
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
100 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 118 BKat