126613
Sie überholten an dem Fußgängerüberweg verbotswidrig ein Fahrzeug und gefährdeten +) dadurch Andere.
100 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 26 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.