Tatbestandskatalog

126607

Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten +) dadurch Andere.

100 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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