126600
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.
80 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 26 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 113 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.