123620
Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes zur <Anzeige/Störung> von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
75 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 1c, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 247 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.