Tatbestandskatalog

123619

Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen <anzuzeigen/zu stören>.

75 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 1c, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 247 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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