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Sie zogen das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 110 BKat