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Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren.
5 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 107.3 BKat
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