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Sie führten das Fahrzeug, obwohl schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinausragten.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 106 BKat
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