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Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 99.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.