120690
Sie überholten einen <Omnibus des Linienverkehrs/gekennzeichneten Schulbus> mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 93 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.