Tatbestandskatalog

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Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle. Es kam zum Unfall.

30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 20 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 96.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

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Vorschläge

120190
Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle.
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Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle und gefährdeten +) dadurch Andere.
20 €
120192
Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle. Es kam zum Unfall.
30 €