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Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter Halt gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte. Es kam zum Unfall.
350 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
119627Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter Halt gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte.
240 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß
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Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter Halt gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte. Es kam zum Unfall.
350 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß