Tatbestandskatalog

119628

Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter Halt gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte, und gefährdeten +) dadurch Andere.

290 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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