Tatbestandskatalog

118202

Sie verließen die Kraftfahrstraße, obwohl die Ausfahrt nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt ist.

25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 10, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 87 BKat

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