118130
Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. Gemessene Höhe: ... m.
20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 78 BKat