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Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war, und gefährdeten +) dadurch Andere.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG