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Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. Es kam zum Unfall.
35 €Bußgeld
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–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 74.2 BKat; § 19 OWiG
Vorschläge
117136Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten.
10 €
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Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten und gefährdeten +) dadurch Andere.
15 €
117138
Sie führten das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. Es kam zum Unfall.
35 €