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Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 74 BKat
Vorschläge
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Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
10 €
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall.
35 €