117103
Sie unterließen es als Radfahrer, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 73 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV