115600
Sie sicherten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch Andere.
60 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
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Sie sicherten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch Andere.
60 €1 PunktB-Verstoß
Sie sicherten Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall.
75 €1 PunktB-Verstoß