Tatbestandskatalog

113303

Sie parkten bei Zeichen <314/315>, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden.

35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 63.4 BKat

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