113244
Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden.
40 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 63.5 BKat