Tatbestandskatalog

113164

Sie überschritten <an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten> bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 318) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden.

40 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 63.5 BKat

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