113163
Sie überschritten <an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten> bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 318) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden.
35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 63.4 BKat