Tatbestandskatalog

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Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg.

70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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Vorschläge

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Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg.
70 €1 PunktB-Verstoß
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Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß