112685
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.1 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
112484Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
55 €
112685
112688
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
70 €1 PunktB-Verstoß
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß
112689
Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. Es kam zum Unfall.
100 €1 PunktB-Verstoß