112668
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere.
90 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 58.1.1 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
112464Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe.
55 €
112665
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß
112668
112669
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere.
90 €1 PunktB-Verstoß
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall.
110 €1 PunktB-Verstoß