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Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe.
85 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 58.2 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.
Vorschläge
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Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe.
85 €1 PunktB-Verstoß
Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere.
90 €1 PunktB-Verstoß