Tatbestandskatalog

112661

Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere.

70 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a.1 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

In der App öffnen

Vorschläge

112460
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe.
55 €
112661
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch Andere.
70 €1 PunktB-Verstoß
112662
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktB-Verstoß
112663
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. Es kam zum Unfall.
100 €1 PunktB-Verstoß