Tatbestandskatalog

112398

Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen *).

20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 12 Abs. 3b, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 57 BKat

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