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Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 44 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
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Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktA-Verstoß
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
100 €1 PunktA-Verstoß