109636
Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 44 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
109636
109637
Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.
80 €1 PunktA-Verstoß
Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
100 €1 PunktA-Verstoß