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Sie ordneten sich nach links auf den Schienen ein und behinderten +) dadurch ein Schienenfahrzeug.
10 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 9 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 36 BKat
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