107613
Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen sechs durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der drei in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall.
50 €Bußgeld
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–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 3b, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31a.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Vorschläge
107136Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen sechs durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der drei in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen.
30 €
107613
Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen sechs durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen einen der drei in Fahrtrichtung linken, ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehaltenen, zum Überholen. Es kam zum Unfall.
50 €