Tatbestandskatalog

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Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen.

30 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31a BKat

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Vorschläge

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Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen.
30 €
107600
Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen und gefährdeten +) dadurch Andere.
40 €
107601
Sie benutzten auf der Fahrbahn mit für beide Richtungen drei oder fünf durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen den mittleren zum Überholen. Es kam zum Unfall.
50 €