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Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens.
15 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 3c, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31b BKat
Vorschläge
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Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens.
15 €
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen zu einem anderen Zweck als dem des Linksabbiegens und behinderten +) dadurch Andere.
20 €